Ordnungswidrigkeiten

Ihr Schutz vor Fahrverboten und überhöhten Bußgeldern

Einmal falsch abgebogen, zu „nah dran“ oder zu schnell und schon flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Doch nicht immer sind die Strafen verhältnismäßig oder überhaupt rechtlich einwandfrei. Wir nehmen Ihr Ordnungswidrigkeitsverfahren genau unter die Lupe und setzen uns gezielt dafür ein, Sie vor ungerechtfertigten Strafen zu schützen.
Individuelle Prüfung und Verteidigung Ihres Ordnungswidrigkeitsverfahrens
Erfahrung aus mehreren Tausend Verfahren pro Jahr
Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere nach Einsichtnahme in die Verfahrensakte
Bußgeldbescheid erhalten? Wir handeln!
Ein Bußgeldbescheid oder gar ein Strafverfahren – plötzlich steht Ihre Welt Kopf. Hohe Geldstrafen, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis können nicht nur Ihre Mobilität einschränken, sondern direkt Ihre Finanzen und sogar Ihre berufliche Existenz bedrohen. Was viele nicht wissen: Oft sind solche Bescheide rechtlich anfechtbar oder die Strafen völlig überzogen.
Wir prüfen Ihr Ordnungswidrigkeitsverfahren und vertreten Ihre Interessen kompetent vor den zuständigen Behörden. Ob Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Fahrten unter Einfluss von Drogen oder Alkohol, Handy am Steuer oder Abstandsverstöße – wir stehen Ihnen in allen Angelegenheiten zur Seite. Dabei decken wir mögliche Messfehler, Verfahrensmängel oder Ungenauigkeiten auf, um Ihre Strafen zu reduzieren oder das Verfahren vollständig einstellen zu lassen.
Verkehrsverstoß
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten oder sind falsch abgebogen?
Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol
Sie haben eine Ordnungswidrigkeit aufgrund des Fahrens unter Drogeneinfluss oder Alkoholeinfluss begangen?
Verstöße als Berufskraftfahrer
Sie haben sich etwa nicht an das Sonntagsfahrverbot gehalten?
Jetzt Unterstützung einholen
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, wie wir Ihren Fall lösen können.
So können wir Ihnen helfen
Prüfung der Ordnungswidrigkeit
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen Ihre Ordnungswidrigkeit sorgfältig und analysieren mögliche Rechtsverstöße oder Verfahrensfehler. Mit fundierter Expertise setzen wir uns für Ihre Rechte ein und verteidigen Sie konsequent wenn erforderlich, auch vor Gericht.
Vermeidung von Strafen
Nur mit einem Rechtsanwalt haben Sie Zugang zu den Ermittlungsakten. Wir ermitteln den aktuellen Stand des Verfahrens und geben Ihnen die Möglichkeit, ein Privatgutachten einzuholen. Oft kommen dabei Fehler zutage, etwa bei der Geschwindigkeitsmessung. So können Sie meist hohe Strafen vermeiden oder zumindest erheblich reduzieren
Handlungsempfehlungen
Sobald wir die Vorwürfe genau kennen, bieten wir Ihnen individuelle Handlungsempfehlungen. Diese können etwa beinhalten, der Polizei oder Bußgeldbehörde zunächst nur bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen oder möglicherweise gar keine. So lenken Sie das Verfahren in eine wirtschaftlich vorteilhafte und rechtlich sinnvolle Richtung.
Ablauf unserer Beratung
01
Kostenloses Erstgespräch
Kontaktieren Sie uns jederzeit per E‒Mail, über unser Kontaktformular oder melden Sie Ihren Fall direkt über unser digitales Meldeportal. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen das erste Beratungsgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.
02
Unterlagen einreichen
Übermitteln Sie uns alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Fall, etwa Ihren Bußgeldbescheid oder Dokumente zu Ihrem Strafverfahren.
03
Prüfung des Falls
Unsere Rechtsanwälte überprüfen nun Ihren Fall. Innerhalb kürzester Zeit erstellen wir ein sinnvolles und wirtschaftliches Konzept für Sie.
04
Vertretung Ihrer Rechte
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit der Polizei oder der Bußgeldbehörde und vertreten Sie falls nötig auch vor Gericht.
Andreas Polz
Kanzleigründer & Inhaber
Haben Sie haben Fragen zu unserer Kanzlei oder unserem Angebot? Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!
Unsere Standorte
Augsburg
(Hauptsitz)
München
(Post bitte nur an Hauptsitz)
Biberach a.d. Riß
(Post bitte nur an Hauptsitz)
Freising
(Post bitte nur an Hauptsitz)