Strafrecht

Ihr Schutz vor schwerwiegenden Strafen

Ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann bereits zu einem Straftatsvorwurf führen und die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen. Aber auch falsche Verdächtigungen, Beleidigungen, Körperverletzungen, Unterschlagungen etc. sind schnell mit einem Strafverfahren verbunden. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um bereits in der Ermittlungsphase eine Einstellung des Verfahrens oder im besten Falle einen Freispruch zu erreichen. Ihre Verteidigung ist bei uns in sicheren Händen.
Individuelle Prüfung und Verteidigung
Erfahrung aus mehreren Tausend Verfahren pro Jahr
Ergreifung von Maßnahmen zur vorzeitigen Verfahrungsbeendigung
Sie werden beschuldigt und wissen nicht weiter?
Urkundenfälschung, Diebstahl, Betrug oder auch Verkehrsstraftaten wie fahrlässige Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrten etc. können schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Aber auch Vorwürfe wie Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie die Ermächtigung hierzu, illegale Kraftfahrzeugrennen (auch allein verwirklichbar!), Nötigung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gehören zu den häufigen Anklagepunkten. Die Konsequenzen solcher Delikte sind erheblich und können Ihre persönliche Freiheit bedrohen.
Wir prüfen Ihren Fall umgehend und setzen uns dafür ein, Ihre Strafe zu reduzieren oder das Ermittlungsverfahren vollständig einstellen zu lassen. Dabei begleiten wir Sie durch alle Phasen des Verfahrens: Von der Beratung und Vertretung bei Anhörungen/Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Klärung einer möglichen Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. WICHTIG: Sagen Sie ohne Anwalt nichts, was über den Inhalt Ihres Personalausweises hinausgeht!
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Sie werden des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr beschuldigt?
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Sie haben den Unfallort frühzeitig oder unerlaubt verlassen?
Gefährliche Körperverletzung
Sie werden nach einer Auseinandersetzung der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt?
Jetzt Unterstützung einholen
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, wie wir Ihren Fall lösen können.
So können wir Ihnen helfen
Verfahrensbeendigung erreichen
Die frühzeitige Beauftragung unserer Kanzlei ermöglicht uns den sofortigen Zugang zu den Akten der Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir prüfen Ihren Fall und die dazugehörigen Unterlagen unverzüglich und setzen alles daran, eine vorzeitige Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder sogar einen Freispruch zu erreichen.
Vorstrafe verhindern
Unser Erfolg bei der Einstellung von Ermittlungsverfahren schützt Sie nicht nur vor empfindlichen Strafen, sondern bewahrt Sie auch vor einem Eintrag ins Bundeszentralregister („Führungszeugnis“). Nicht nur sog. „Vorstrafen“ (ab einem Strafmaß von 91 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen über 3 Monaten) werden dort eingetragen, sondern alle Verurteilungen. Jede Eintragung könnte Ihre berufliche Zukunft und ihr weiteres Leben negativ beeinflussen. Das zu vermeiden gilt es.
Freiheit sichern
Die Wahl einer erfahrenen Kanzlei kann in sensiblen Strafverfahren entscheidend für das Strafmaß sein sei es eine einfache Geldbuße oder eine drohende Freiheitsstrafe mit weitreichenden Konsequenzen. Mit unserer engagierten und wirkungsvollen Verteidigung setzen wir uns gezielt dafür ein, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Freiheit zu schützen.
Ablauf unserer Beratung
01
Kostenloses Erstgespräch
Kontaktieren Sie uns jederzeit per E‒Mail, über unser Kontaktformular oder melden Sie Ihren Fall direkt über unser digitales Meldeportal. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen das erste Beratungsgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.
02
Unterlagen einreichen
Übermitteln Sie uns alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Fall, etwa Ihren Bußgeldbescheid oder Dokumente zu Ihrem Strafverfahren.
03
Prüfung des Falls
Unsere Rechtsanwälte überprüfen nun Ihren Fall. Innerhalb kürzester Zeit erstellen wir ein sinnvolles und wirtschaftliches Konzept für Sie.
04
Vertretung Ihrer Rechte
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und vertreten Sie fall nötig auch vor Gericht.
Andreas Polz
Kanzleigründer & Inhaber
Haben Sie haben Fragen zu unserer Kanzlei oder unserem Angebot? Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!
Unsere Standorte
Augsburg
(Hauptsitz)
München
(Post bitte nur an Hauptsitz)
Biberach a.d. Riß
(Post bitte nur an Hauptsitz)
Freising
(Post bitte nur an Hauptsitz)